Förderfähige Wallboxen durch die KfW (439 + 441)
für Firmen / Unternehmen & Kommunen
Im Rahmen des Förderprogramms 439 & 441 der KfW bezuschusst der Bund die Installation von Ladepunkten / Wallboxen bei Firmen, Unternehmen (KFW 441) und Kommunen (KFW 439) mit 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden zusätzlich zur Wallbox auch die Installationskosten der Ladestation. Die Förderung ist für nicht öffentliche Ladeplätze bei Firmen gedacht, die Ladestationen für die eigenen Firmenfahrzeuge / Dienstwagen benötigen oder diese für Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter zur Verfügung stellen wollen.
Diese Ladestation wird von der KfW mit 900€ pro Ladepunkt gefördert. Erst den Förderantrag bei der KfW stellen und anschließend direkt die Wallbox bestellen.
Was fördert die KfW mit dem Förderprogramm 441 & 439?
Mit dem Förderprogramm 441 & 439 für Wallboxen fördert die KfW den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf Stellplätzen von Firmen (KFW 441) und Kommunen (KFW 439). Geladen werden können neben Firmenfahrzeuge bzw. kommunal genutzte Fahrzeuge auch Privatfahrzeuge von Mitarbeitern.
- Der Kauf einer Wallbox mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Als nicht öffentlich zugänglich gelten alle Wallboxen, deren Ladepunkte sich nur für Dienstfahrzeuge bzw. Elektrofahrzeuge von Mitarbeitern nutzen lassen. Der Besitz eines Elektrofahrzeug ist aber KEINE Voraussetzung für die KFW-Förderung!
Wer kann die KfW Förderprogramme 441 & 439 in Anspruch nehmen?
KfW Förderprogramm 441
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
KfW Förderprogramm 439
- Kommunen und Landkreise
- Deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- Kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Wallbox Förderung der KfW?
- Der Zuschuss für Firmen beträgt für jede Wallbox bzw. Ladepunkt bis zu 900€. Im KfW Förderportal können direkt bis zu 50 Ladepunkte beantragt werden.
- Die Gesamtkosten aus Wallbox + Installation müssen mindestens 1285,71€ betragen.
- Wenn mehrere Ladestationen bzw. Ladepunkte beantragt werden, können bis zu 900€ je Ladepunkt bezuschusst werden – vorausgesetzt, die Gesamtkosten pro Ladepunkt liegen über 1285,71€. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten limitiert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Ladestellen / Wallboxen | pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 Ladepunkt | 900 Euro | z. B. 1000 Euro | 0 Euro |
1 Ladepunkt | 900 Euro | mind. 1285,71 Euro | 900 Euro |
2 Ladepunkte | 1800 Euro | z. B. 2000 Euro | 1400 Euro |
2 Ladepunkte | 1800 Euro | mind. 2571,43 Euro | 1800 Euro |
3 Ladepunkte | 2700 Euro | z. B. 3000 Euro | 2100 Euro |
3 Ladepunkte | 2700 Euro | mind. 3857,14 Euro | 2700 Euro |
..... | ..... | ..... | ..... |
50 Ladepunkte | 45000 Euro | mind. 64285,71 Euro | 45000 Euro |
Welche Bedingungen gelten für die Wallbox Förderung 441 der KfW?
- Die Antragstellung bei der KfW muss vor dem Kauf der Wallbox erfolgen. Nach Zusage der Fördersumme kann die Ladestation bestellt werden.
- Nur neue, fest installierte Wallboxen werden gefördert - keine mobilen Ladestationen.
- Die Wallbox muss auf der Liste förderfähiger Ladestationen der KfW gelistet sein - zum ansehen hier klicken
- Die Gesamtkosten der Wallboxen inkl. Installation müssen 1285,71€ überschreiten, da maximal 70% der Kosten übernommen werden pro Ladepunkt und so die 900€ Zuschuss erreicht werden. Darüberhinaus werden ab dem 2. Ladepunkt 70% der Kosten gefördert, maximal jedoch 900€ je Ladestation.
- Die Installation muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
- Strom für die Wallbox muss ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen (Ökostromvertrag oder aus Eigenerzeugung).
- Die Ladepunkte müssen mindestens 6 Jahre betrieben werden.
- 2x im Jahr (Februar & August) müssen Daten in das Obelis System der NOW GmbH eingetragen werden.
Nach der Antragstellung hat man 12 Monate Zeit die Nachweise der Durchführung durch Einreichung der Rechnungen bei der KfW zu erbringen. Bei uns im Onlinehop sind alle KfW förderfähigen Wallboxen gekennzeichnet. Eine vollständige Liste findet man auf der Förderseite der KfW bzw. als Link hier.
Der Besitz eines Elektrofahrzeugs im Fuhrpark ist keine Förderbedingung. Die Maßnahme kann also auch für den zukünftigen Bedarf beantragt werden. So lassen sich bis zu 50 geförderte Ladepunkte an einem Standort realisieren.
Schritt für Schritt zur KfW geförderten Wallbox
Schritt 1: Förderantrag bei der KfW stellen
Schritt 2: KfW förderfähige Wallbox bestellen
Schritt 3: Stromvertrag überprüfen
Die Stromversorgung muss durch 100% ÖkoStrom erfolgen um die KfW Förderung in Anspruch nehmen zu können. Falls dies aktuell noch nicht der Fall ist, muss der Stromtarif umgestellt werden, z.B. durch einen 100% ÖkoStrom Tarif von Lichtblick, Polarstrom oder Naturstrom.
Schritt 4: Wallbox durch einen Elektrofachbetrieb installieren lassen
Die KfW schreibt für die Installation der Wallbox einen Elektro-Fachbetrieb vor. Dies muss anhand einer entsprechenden Rechnung der KfW nachgewiesen werden.
Schritt 5: Unterlagen einreichen
Nach der Durchführung des Projektes müssen die erforderlichen Unterlagen wie die Wallbox + Handwerker Rechnungen bei der KfW eingereicht werden. Dies lässt sich, wie auch der Antrag, ganz unkompliziert online im KfW Portal erledigen.