Förderfähige Wallboxen durch die KfW (439 + 441)
für Firmen / Unternehmen & Kommunen

Im Rahmen des Förderprogramms 439 & 441 der KfW bezuschusst der Bund die Installation von Ladepunkten / Wallboxen bei Firmen, Unternehmen (KFW 441) und Kommunen (KFW 439) mit 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden zusätzlich zur Wallbox auch die Installationskosten der Ladestation. Die Förderung ist für nicht öffentliche Ladeplätze bei Firmen gedacht, die Ladestationen für die eigenen Firmenfahrzeuge / Dienstwagen benötigen oder diese für Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter zur Verfügung stellen wollen.

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  • Förderfähig KfW 339/441 (Unternehmen + Kommunen)

    Diese Ladestation wird von der KfW mit 900€ pro Ladepunkt gefördert. Erst den Förderantrag bei der KfW stellen und anschließend direkt die Wallbox bestellen.

    Was fördert die KfW mit dem Förderprogramm 441 & 439?

    Mit dem Förderprogramm 441 & 439 für Wallboxen fördert die KfW den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Lade­stationen für Elektrofahrzeuge auf Stell­plätzen von Firmen (KFW 441) und Kommunen (KFW 439). Geladen werden können neben Firmenfahrzeuge bzw. kommunal genutzte Fahr­zeuge auch Privatfahrzeuge von Mitarbeitern.

    Als nicht öffentlich zugänglich gelten alle Wallboxen, deren Ladepunkte sich nur für Dienstfahrzeuge bzw. Elektrofahrzeuge von Mitarbeitern nutzen lassen. Der Besitz eines Elektrofahrzeug ist aber KEINE Voraussetzung für die KFW-Förderung!

    Wer kann die KfW Förderprogramme 441 & 439 in Anspruch nehmen?

    KfW Förderprogramm 441

    KfW Förderprogramm 439

    Wie hoch ist die Wallbox Förderung der KfW?

    Ladestellen / Wallboxen pauschaler Zuschuss Gesamtkosten Gesamtzuschuss
    1 Ladepunkt 900 Euro z. B. 1000 Euro 0 Euro
    1 Ladepunkt 900 Euro mind. 1285,71 Euro 900 Euro
    2 Ladepunkte 1800 Euro z. B. 2000 Euro 1400 Euro
    2 Ladepunkte 1800 Euro mind. 2571,43 Euro 1800 Euro
    3 Ladepunkte 2700 Euro z. B. 3000 Euro 2100 Euro
    3 Ladepunkte 2700 Euro mind. 3857,14 Euro 2700 Euro
    ..... ..... ..... .....
    50 Ladepunkte 45000 Euro mind. 64285,71 Euro 45000 Euro

    Welche Bedingungen gelten für die Wallbox Förderung 441 der KfW?

    Nach der Antragstellung hat man 12 Monate Zeit die Nachweise der Durchführung durch Einreichung der Rechnungen bei der KfW zu erbringen. Bei uns im Onlinehop sind alle KfW förderfähigen Wallboxen gekennzeichnet. Eine vollständige Liste findet man auf der Förderseite der KfW bzw. als Link hier.

    Der Besitz eines Elektrofahrzeugs im Fuhrpark ist keine Förderbedingung. Die Maßnahme kann also auch für den zukünftigen Bedarf beantragt werden. So lassen sich bis zu 50 geförderte Ladepunkte an einem Standort realisieren.

    Schritt für Schritt zur KfW geförderten Wallbox

    Schritt 2: KfW förderfähige Wallbox bestellen

    Schritt 3: Stromvertrag überprüfen

    Die Stromversorgung muss durch 100% ÖkoStrom erfolgen um die KfW Förderung in Anspruch nehmen zu können. Falls dies aktuell noch nicht der Fall ist, muss der Stromtarif umgestellt werden, z.B. durch einen 100% ÖkoStrom Tarif von Lichtblick, Polarstrom oder Naturstrom.

    Schritt 4: Wallbox durch einen Elektrofachbetrieb installieren lassen

    Die KfW schreibt für die Installation der Wallbox einen Elektro-Fachbetrieb vor. Dies muss anhand einer entsprechenden Rechnung der KfW nachgewiesen werden.

    Schritt 5: Unterlagen einreichen

    Nach der Durchführung des Projektes müssen die erforderlichen Unterlagen wie die Wallbox + Handwerker Rechnungen bei der KfW eingereicht werden. Dies lässt sich, wie auch der Antrag, ganz unkompliziert online im KfW Portal erledigen.