Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber
Ein großer Vorteil der Elektromobilität ist das komfortable Laden des Elektroautos zu Hause über eine Wallbox. Seit dem 21.03.2019 ist eine Meldepflicht der privaten Ladestation im Gesetz verankert. Gemäß §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland alle neu installierten Wallboxen von 3,6 kVA (z.B. 3,7kW) bis 12 kVA (z.B. 11kW) dem Netzbetreiber gemeldet werden. Wallboxen über 12 kVA Leistung sind sogar genehmigungspflichtig und dürfen ohne Bewilligung durch den Netzbetreiber nicht in Betrieb genommen werden.
Während man eine 11kW Wallbox nur melden muss, ist eine 22kW Wallbox genehmigungspflichtig. Daher sollte der Antrag beim Netzbetreiber für Ladestationen über 11kW Ladeleistung vor dem Kauf bzw. der Installation in die Wege geleitet werden. Im Fall einer Ablehnung besteht immer noch die Möglichkeit, den Hausanschluss gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers auszubauen oder die 22kW Ladestation auf 11kW gedrosselt zu betreiben. Viele Käufer verwechseln bei der Anmeldung den eigenen Stromanbieter mit dem Netzbetreiber. Den eigenen Netzbetreiber findet man ebenfalls auf der Stromrechnung vermerkt oder man fragt alternativ bei seinem Stromanbieter nach.
Für den Antrag bzw. die Anmeldung der Wallbox stellen die meisten Netzbetreiber bereits Onlineformulare auf Ihrer Webseite zum Ausfüllen oder downloaden zur Verfügung. Alternativ genügt oft ein Telefonat, um den Anmeldeprozess in die Wege zu leiten. Der Netzbetreiber ist beim Genehmigungsverfahren verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrages zu äußern.
Wallboxen mit einer Leistung zwischen 3,6 kVA und 12 kVA (z.B. 11kW Wallboxen) müssen dem Netzbetreiber nur gemeldet werden.
Der Betrieb einer Ladestation mit 11kW, bzw. einer auf 11kW gedrosselten Wallbox kann vom Netzbetreiber nicht untersagt werden.
Mögliche Reihenfolge:
- Wallbox kaufen
- Wallbox Installation durch Elektrofachbetrieb beauftragen
- Anmeldeformular dem Netzbetreiber senden
Vorrat reicht!
Die Installation bzw. der Betrieb von Wallboxen mit einer Leistung ab 12 kVA (z. B. 22 kW Wallboxen) muss vom Netzbetreiber genehmigt werden. Sollte die vorhandene Elektro-Infrastruktur zum Haus nicht ausreichen, kann der Netzbetreiber den Antrag ablehnen.
In diesem Fall kann eine 22 kW Wallbox auch gedrosselt mit 11 kW betrieben werden und wäre dann nur meldepflichtig.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Hausanschluss durch den Netzbetreiber aufrüsten zu lassen, um so in den Genuss der maximal möglichen Ladeleistung zu kommen.
Mögliche Reihenfolge:
- Genehmigung beim Netzbetreiber beantragen
- Genehmigung vom Netzbetreiber erhalten
- 22kW Wallbox kaufen
- Wallbox Installation durch Elektrofachbetrieb beauftragen