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Steuerbare Wallbox nach § 14a EnWG: Das gilt 2026

§-Zeichen aus Metall auf einem Holztisch, dahinter ein Haus mit E-Auto in der Abenddämmerung

Für jede neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW gilt seit dem 1. Januar 2024 der §14a EnWG. Droht eine Überlastung des Stromnetzes, darf der Netzbetreiber den Strombezug Ihrer Wallbox drosseln, aber nie unter 4,2 kW. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt, und den Anschluss Ihrer Wallbox darf der Netzbetreiber nicht mit Verweis auf fehlende Netzkapazität […]