0% Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Deutschland ab dem 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt die Erleichterung des JStG in Kraft. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0% (statt 19%) wird der Kauf von Photovoltaikanlagen bzw. der benötigten Komponenten für den Betreiber der Anlage stark vergünstigt.
Als deutscher Kunde in unserem Onlineshop werden die entsprechenden Produkte bereits mit der reduzierten 0% Mehrwertsteuer angezeigt. Zusätzlich wird beim jeweiligen Artikel bestätigt, dass die Vorraussetzungen gemäß Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt sind.
Folgende Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sein:
- Der Käufer muss der Betreiber der Photovoltaikanlage sein und die Lieferung an diesen erfolgen.
- Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage darf laut Marktstammdatenregister (MAStR) nicht mehr als 30 kW (peak) betragen.
- Die Photovoltaikanlage befindet sich auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht vorgelegen haben, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Mehrwertsteuer einverstanden.
Weitere Details sind dem FAQ zu diesem Thema vom Bundesministerium für Finanzen zu entnehmen.
Stand: 24.02.2023