Steuerbare Wallboxen gemäß §14a EnWG - Das müssen Sie wissen

Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Elektroauto als umweltfreundlichere Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen. Mit dieser Entwicklung steigt auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten zu Hause. Eine beliebte Wahl für das Laden von Elektrofahrzeugen ist die sogenannte Wallbox. Die Bundesnetzagentur hat deshalb eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab 2024 geschaffen.

In diesem Beitrag werden wir uns genauer mit Wallboxen und insbesondere in der Kombination mit dem §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Installation von Ladepunkten regelt.

Wallboxen-§14a-EnWG

Was ist der §14a EnWG?

Der §14a EnWG ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes, das die Regulierung der Energiemärkte in Deutschland regelt. Dieser spezifische Abschnitt befasst sich mit der sogenannten „Entflechtung von Energieunternehmen“. Das Ziel dieser Regelung ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit von Unternehmen sicherzustellen, die sowohl Netzinfrastruktur als auch Energieerzeugung betreiben.

Was ist eine steuerbare Wallbox gemäß §14a EnWG?

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Wallboxen mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW den Anforderungen des §14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, die Ladeleistung der Wallboxen zu steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.

Was ist mit Wallboxen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden?

Für Wallboxen, die vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, ist keine Aktion erforderlich. Der Netzbetreiber oder Energieversorger meldet sich bei den Betreibern dieser Ladestationen. Eine Anmeldung oder Teilnahme am neuen System gemäß §14a EnWG ist für diese Geräte nicht verpflichtend. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung zur Teilnahme mit dem Netzbetreiber zu treffen. Dafür muss das Gerät vom Elektroinstallateur beim Netzdienstleister angemeldet werden.

Wie funktioniert die Steuerung einer Wallbox?

Die Steuerung einer Wallbox kann über verschiedene Wege erfolgen:

  • Steuerung über Rundsteuerempfänger (RSE):
    Eine weitverbreitete Methode, die Leistung einer Wallbox zu regulieren, ist der Einsatz eines (analogen) Rundsteuerempfängers. Dieses Gerät wird in der Regel durch deinen Stromnetzbetreiber in deiner elektrischen Unterverteilung installiert und dient als Schnittstelle zwischen deinem Stromnetz und der Wallbox.
    Bei einer Netzüberlastung übermittelt der Netzbetreiber ein temporäres Abschaltsignal an den Rundsteuerempfänger. Eine mit § 14a kompatible Wallbox kann dieses Signal empfangen und entsprechend darauf reagieren, indem sie ihre Leistung auf maximal 4,2 kW reduziert oder komplett abschaltet.
    Abhängig von den Vorgaben des lokalen Netzbetreibers kann für die Übertragung des Signals eine zusätzliche (zweidrähtige) Leitung erforderlich sein. Moderne digitale Methoden, wie die Signalübermittlung über eine OCPP-Schnittstelle oder über Modbus, sind theoretisch ebenfalls möglich.
  • Steuerung mittels FNN-Steuerbox:
    Die nächste Generation der Strommessung erfolgt über Smart Meter Gateways, die zusammen mit FNN-Steuerungsboxen zum Einsatz kommen und traditionelle Rundsteuerempfänger ablösen werden. Diese Steuerungsboxen ermöglichen eine fortschrittliche Kommunikation mit dem Backend von Netzbetreibern und bieten lokale Interaktionsmöglichkeiten mit Verbrauchern wie Wallboxen oder Energiemanagementsystemen durch offene Kommunikationsschnittstellen wie Modbus, EEBus oder OCPP.Ein verpflichtender Rollout von Smart Meter Gateways und Steuerboxen ist ab 2028 zu erwarten. Netzbetreiber haben jedoch die Freiheit, diese Technologien bereits vorher zu implementieren. Die genauen Kosten für Installation und Einrichtung der Steuerboxen werden voraussichtlich erst nach der für das vierte Quartal 2024 geplanten Zertifizierung klar sein.
  • Abschaltung durch Leistungsschütz:
    Sollte Ihre Wallbox nicht die technischen Anforderungen erfüllen, um bei Bedarf über einen Rundsteuerempfänger oder eine FNN-Steuerbox auf 4,2 kW reduziert bzw. abgeschaltet zu werden, bietet der Einbau eines zusätzlichen Leistungsschützes eine praktikable Lösung.
    Dieser Schütz wird in die Stromleitung zwischen der Wallbox und dem RSE oder der FNN-Steuerbox integriert. Im Falle einer Netzüberlastung ermöglicht das Schütz es dem Netzbetreiber, die Stromzufuhr zur Wallbox vollständig zu unterbrechen. Während der Überlastungsphase ist der Ladevorgang des Elektroautos unterbrochen.
    Diese abrupte Unterbrechung des Ladevorgangs sollte vorab mit dem Hersteller der Wallbox besprochen werden. Es wäre beispielsweise wünschenswert, dass der Ladevorgang nach einer temporären Unterbrechung der Stromzufuhr automatisch wieder aufgenommen wird.

Welche Schnittstellen sind notwendig?

Um die Steuerbefehle empfangen zu können, muss die Wallbox über passende Schnittstellen verfügen. Dazu zählen in der Regel ein potentialfreier Kontakt und Schnittstellen für die Kommunikationsprotokolle wie OCPP, EEBus oder Modbus.

Ist jede Wallbox steuerbar?

Über die Abschaltung durch ein zusätzliches Leistungsschütz in der Unterverteilung lässt sich theoretisch jede Wallbox nach §14a EnWG „steuern“ bzw. in dem Fall abschalten. Diese Variante sollte allerdings nur als Lösung verwendet werden, falls keine andere Kommunikationsschnittstelle wie z.B. ein Freigabekontakt oder eine Steuerschnittstelle (z.B. Modbus) an der Wallbox vorhanden ist.